Heizlastberechnung für die BEG-Förderung

Die Heizlastberechnung nach der DIN 12831 Norm dient als Grundlage für die Förderung. Jede Heizlastberechnung wird individuell erstellt und mit einem 3D-CAD-Modell konstruiert. Die Heizlastberechnung gehört zu den übergreifenden technischen Mindestvoraussetzungen für die Förderung aller Maßnahmen. Dadurch wird eine Über- oder Unterdimensionierung vermieden und das Heizsystem kann korrekt ausgelegt werden. Basierend auf der Heizlastberechnung kann der hydraulische Abgleich nach Verfahren B und die Vorlauftemperaturkontrolle durchgeführt werden. Die Heizlastberechnung ist als Planungsleistung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen zu 50% förderfähig.

Aufbauend auf der Heizlastberechnung können dann auch energetische Sanierungsmaßnahmen gefördert werden. Die Basisförderung für die Maßnahmen beträgt hierbei 30%. Zusätzlich gibt es einen Klimageschwindigkeitsbonus von 20% der ab 2029 alle 2 Jahre um 3% abnimmt, sowie einen Einkommensbonus von 30% für Personen mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 €.

Dazu kommen einige Besonderheiten für spezifische Maßnahmen. Wenn Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle genutzt oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird, wird für Wärmepumpen ein zusätzlicher Effizienzbonus von 5% gewährt. Bei Biomasseanlagen wird ein pauschaler Zuschlag von 2.500€ bereitgestellt, wenn der Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ für Staub eingehalten wird. Dieser Zuschlag wird unabhängig von den Förderobergrenzen gewährt. 

Die Förderhöchstsätze betragen für selbstnutzende Eigentümer 70% (vorher 40%) und für nicht selbstnutzende Eigentümer 35% für Wärmepumpen und 30% für alle anderen energetischen Sanierungsmaßnahmen (vorher 40%). Die maximalen förderfähigen Investitionskosten bertragen 30.000€ für die erste Wohneinheit, 15.000€ für die zweite bis sechste Wohneinheit und 8.000€ für die siebte Wohneinheit. Die Förderhöchstsätze bei Nichtwohngebäuden werden pro m² bestimmt.